03.05.05.10z (Baden-Württemberg) Zubereiten von Speisen und Getränken
- Laufende Nr
- 122
- SYS_1
- 03
- SYS_2
- 03.05
- SYS_3
- 03.05.05
- SYS_4
- 03.05.05.10z
- ORGEINHEIT
- Werksverpflegung
- UNB
- Personalwesen
- AUFGFAM
- Küche
- ERAAA
- Zubereiten von Speisen und Getränken
- Tarifgebiet
- Baden-Württemberg
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- 4
- Mitte
- NRW
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Nicht abgestimmtes zusätzliches Niveaubeispiel des Verbandes!
Vorbereitung der Lebensmittel
Vorbereiten der Zutaten zur Herstellung von Speisen und Getränken, z.B. schälen, schneiden, putzen von Kartoffeln, Gemüse und Salat. Zerlegen und koch-/ bratfertiges Vorbereiten von Fleisch. Küchenvorräte sachgemäß aufbewahren und lagern.
Zubereiten und Ausgeben von Lebensmitteln
Zubereiten und Anrichten eines definierten Teilbereichs der Gerichte (z.B. Salate, Desserts, Beilagen, Suppen oder Soßen) nach allgemeinen Vorgaben. Mithilfe bei der Zubereitung von schwierigeren Speisen und Getränken nach allgemeinen Anweisungen. Dazu gehört die Benutzung von Küchenwerkzeugen und Geräten (z.B. Messer, Cutter, Koch- und Backanlagen, Rührgeräte). Anrichten, ggf. ausgeben der Mahlzeiten.
Reinigen / Warten und Pflegen der Einrichtung, Geräte und des Geschirrs
Reinigen, pflegen und instand halten von Maschinen und Arbeitsgeräten, der Arbeits- und Lagerräume sowie des Koch- und Essgeschirrs. Sachgemäße Entsorgung von Resten nach Vorgaben.
Für alle Küchen- und Kantinentätigkeiten gilt die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Lebensmittelrechtsvorschriften
als verbindlich!
BBG
| Stufe | Punkte | |
|---|---|---|
| Wissen und Können A Anlernen | Das Vor- und Zubereiten eines definierten Teilbereiches der Speisen sowie die Mithilfe bei der Zubereitung schwieriger Speisen erfordern ein systematisches Anlernen und Einüben über mehrere Wochen. (Bezug zum Lehrplan HS!!!) A3 | 5 |
| B Ausbildung | B | |
| E Erfahrung | E | |
| D Denken | Die Vor- / Zubereitung der Speisen sowie die Mithilfe bei der Zubereitung von schwierigeren Speisen und Getränken erfordert die Anwendung standardisierter Lösungswege. D2 | 3 |
| H Handlungsspielraum / Verantwortung | Die Zubereitung und Ausgabe von Lebensmitteln erfolgt nach Anweisung mit geringem Handlungsspielraum bei einzelnen Arbeitsverrichtungen. H2 | 3 |
| K Kommunikation | Bei der Vor- und Zubereitung sowie der Ausgabe von Lebensmitteln ist die Einholung und Weitergabe von Informationen erforderlich. K1 | 1 |
| F Mitarbeiterführung | F0 | |
| Summe Punkte | 12 |